Regierungsrat schlägt Anpassungen im EU-Migrations- und -Asylpakt vor

  07.11.2024 Politik, Romanshorn, Salmsach, Uttwil

Aus der Sitzung des Regierungsrates

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau begrüsst im Grundsatz die Übernahme und Umsetzung der Rechtsgrundlagen zum EU-Migrations- und -Asylpakt. In seiner Vernehmlassungsantwort hält er aber fest, dass er einige Umsetzungsvorschläge im Bundesrecht noch für zu wenig ausgereift hält und schlägt Anpassungen vor.

Die EU verabschiedete im Rahmen des EU-Migrations- und -Asylpakts verschiedene Verordnungen. Der EU-Migrations- und -Asylpakt ist ein Bündel von Regelungen zur Schaffung eines gerechteren, effizienteren und krisenresistenteren Migrations- und Asylsystems für die EU beziehungsweise den Schengen-/Dublin-Raum. Mit dieser Reform soll zum einen die irreguläre Migration nach und innerhalb Europas verringert werden; zum anderen soll nach dem Prinzip der gemeinsamen Verantwortung und Solidarität eine Entlastung der EU-Mitgliedstaaten an den Schengen-Aussengrenzen geschaffen werden, wenn diese unter besonderem Migrationsdruck stehen oder Ausnahmeregelungen für Mitgliedstaaten erlauben, die mit einer Krisensituation konfrontiert sind. Der EU-Migrations- und -Asylpakt setzt auf rasche Verfahren an den Schengen-Aussengrenzen, ein weiterentwickeltes Dublin-System, eine ausgeweitete Datenregistrierung im Eurodac-System und einen obligatorischen Solidaritätsmechanismus zwischen den EU-Mitgliedstaaten.

Wie der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort ans Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement schreibt, besteht der EU-Migrations- und -Asylpakt aus zehn zusammenwirkenden Rechtsakten, wovon fünf in den Geltungsbereich des Schengen-Dublin-Besitzstands fallen und somit von der Schweiz grundsätzlich zu übernehmen seien. Die Schweiz liege geografisch im Zentrum der EU, weshalb ein Anschluss unabdingbar und konsequent sei, um die Sekundärmigration zu senken und die nun schrittweise einzuführenden neuen oder erweiterten IT-Systeme konsequent nutzen zu können. Allerdings erachtet der Regierungsrat die in diesem Zusammenhang vorgeschlagenen Entwürfe zur Umsetzung dieser EU-Verordnungen im schweizerischen Recht als noch zu wenig ausgereift und lehnt sie daher ab. Daher regt er für die innerstaatliche Umsetzung einige Präzisierungen an, zum Beispiel in Bezug auf den Haftgrund und die Dauer der Dublin-Haft, die Erfassung von biometrischen Daten bei unbegleiteten Minderjährigen oder das Zusammenspiel der verschiedenen Akteure auf Stufe Bund und Kantone.
 

Kanton Thurgau
Staatskanzlei


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote