Ausnahmebewilligungen für Feuerwerk des Sommernachtsfestival

  29.07.2022 Brennpunkt, Romanshorn

Aufgrund der aktuellen Trockenheitslage gilt seit dem 21. Juli 2022 im Kanton Thurgau ein Feuerverbot in Wäldern und in Waldesnähe sowie ein Verbot für das Abbrennen von Feuerwerken für das ganze Kantonsgebiet. Das Departement für Bau und Umwelt hat nun auf Antrag des Fachstabs Trockenheit dem Sommernachtsfestivals in Romanshorn und dem Kreuzlinger Seenachtfests «Fantastical», zwei Veranstaltern von professionell durchgeführten Feuerwerken auf dem Bodensee, Ausnahmebewilligungen unter Auflagen erteilt.

Der Fachstab Trockenheit hält weiterhin an den per 21. Juli 2022 angeordneten Massnahmen, dem Feuerverbot in Wäldern und in Waldesnähe bis 200 Meter Distanz sowie dem Verbot für das Abbrennen von Feuerwerken für das ganze Kantonsgebiet, fest. Die Trockenheitslage im Kanton Thurgau hat sich zwar nicht verschärft, sie hat sich jedoch auch nicht entspannt. Weiterhin wird die Waldbrandgefahr als gross eingestuft.

Zwei professionelle Feuerwerke auf dem Bodensee bewilligt
Die Organisatoren der Feuerwerke des Sommernachtsfestivals in Romanshorn am Samstag, 6. August 2022 und des Kreuzlinger Seenachtfests «Fantastical» am Samstag, 13. August 2022 haben Anträge für Sonderbewilligungen zur Durchführung ihrer Feuerwerke gestellt. Diese wurden vom Fachstab Trockenheit geprüft und in der Folge vom Departement für Bau und Umwelt mit Entscheid vom 29. Juli 2022 unter Auflage von zusätzlichen Sicherheitsmassnahmen bewilligt. Ausschlaggebend für die Erteilung der Bewilligungen war unter anderem, dass es sich bei beiden Veranstaltungen um durch professionelle Pyrotechnikerinnen und Pyrotechniker über dem Bodensee gezündete Feuerwerke handelt. Das Risiko wird angesichts des umgebenden Wassers als vertretbar erachtet. Die Veranstalter verfügen zudem über ausgereifte Schutzkonzepte.

Auflagen verschärft
Zusätzlich müssen die verantwortlichen Vereine nun sicherstellen, dass ein Sicherheitsabstand zu Zuschauern, Gebäuden, Schiffen, Schilfbeständen, Uferzonen und Waldrändern von mindesten 200 Metern besteht. Weiter muss gewährleistet werden, dass den Veranstaltern eine ausreichende Anzahl Tanklöschfahrzeuge sowie Einsatzkräfte präventiv zur Verfügung stehen und allfällige besonders gefährdete Flächen ausserhalb des Wassers vorab gewässert sind. 

Feuerwerksverbot immer noch in Kraft
Mit Ausnahme der zwei bewilligten Feuerwerke bleibt das Abbrennen von Feuerwerk auf dem ganzen Kantonsgebiet weiterhin verboten. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen können mit Bussen von bis zu 10'000 Franken geahndet werden. 

Informationen zur Trockenheit im Thurgau sind auf www.tg.ch/trockenheit aufgeschaltet. 

Departement für Bau und Umwelt des Kanton Thurgau


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