Öffentliche Auflage

  18.08.2022 Salmsach: offizielle Mitteilungen

Gestützt auf die Bestimmungen von § 18 des kantonalen Gesetztes über den Wasserbau und den Schutz vor gravitativen Naturgefahren (WBSNG; RB 721.1) sowie von § 29 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PGB; RB 700), legen die Gemeinden Egnach und Salmsach gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 05.07.2022 folgendes Wasserbauprojekt auf:
Revitalisierung Hepbach Abschnitt Bahntrassee bis See
Die Pläne des Projektes liegen während 20 Tagen öffentlich auf:
Auflagefrist:
19. August 2022 bis 7. September 2022

Auflageort:
Gemeindehaus Salmsach oder Gemeindehaus Egnach, Abt. Bau und Um-welt oder auf der Homepage einsehbar. www. egnach.ch/baugesuche
Im Zusammenhang mit dem Wasserbauprojekt werden folgende Unterlagen aufgelegt:
• Gewässerraumlinienplanung Hepbach, Abschnitt Bahntrassee bis See 1
• Eingriff in ein Naturobjekt (Flachmoor von nationaler Bedeutung, Luxburger Bucht, Objekt Nr. 2259) 2

1 Gestützt auf Art. 36a des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer (GSchG; SR 814.20)
2 Gestützt auf §. 7 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Natur und Heimat (TG NHG; RB 450.1)

Während der Auflagefrist kann jedermann, der durch die Änderungen oder die dazugehörigen Vorschriften berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse hat, schriftlich und begründet in zweifacher Ausführung beim Gemeinderat Salmsach Einsprache erheben. Die Einsprache hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Bauverwaltung


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