Aus den Ressorts
31.10.2024 Romanshorn: offizielle Mitteilungen, RomanshornUkrainische Flüchtlinge mit Schutzstatus S in Romanshorn
In Romanshorn leben aktuell rund 90 ukrainische Staatsangehörige, welche aufgrund des anhaltenden Krieges in ihrem Heimatland in die Schweiz geflüchtet sind und sich nun bei uns aufhalten. Die humanitäre Krise in der Ukraine hat nicht nur in Romanshorn zu einem erheblichen Anstieg der Flüchtlingszahlen geführt. Aktuell leben in der Schweiz rund 65'000 ukrainische Flüchtlinge. Dies entspricht rund 0.7 Prozent der Bevölkerung. Romanshorn liegt damit im Schweizer Mittel.
Die Flüchtlinge sind im Rahmen des Schutzstatus S in der Schweiz untergebracht. Dieser erlaubt ihnen, für eine bestimmte Zeit in der Schweiz zu bleiben. Der Bundesrat hat in seinen jüngsten
Entscheidungen bekräftigt, dass der Schutzstatus S nicht vor dem März 2026 aufgehoben und somit vorläufig fortgesetzt wird, um den Bedürfnissen der geflüchteten Personen weiterhin gerecht zu werden. Dies umfasst den Zugang zu wichtigen sozialen Dienstleistungen, inklusive Gesundheitsversorgung, Bildung und Arbeitsmöglichkeiten.
Rund eine halbe Stelle für Betreuung
Die Zuteilung der Globalpauschale, die zur Deckung der Kosten für Unterkunft, Betreuung und Integrationsmassnahmen verwendet wird, stellt sicher, dass den schutzsuchenden Personen eine adäquate und menschenwürdige Unterstützung gewährt wird. In Romanshorn wohnen rund zwei Drittel der ukrainischen Flüchtlinge in von der Stadt angemieteten Wohnungen, der Rest in privaten Mietverhältnissen.
Die Stadt setzt bis auf weiteres rund eine halbe Stelle für diese vielfältigen Betreuungsaufgaben ein. Aktuell ist ein Ende des Krieges nicht absehbar. Erfahrungsgemäss werden die meisten Flüchtlinge in der Schweiz bleiben. Deren Integration in den Arbeitsmarkt ist anspruchsvoll und wird weiterhin personelle Ressourcen benötigen. Aktuell sind rund 70 Prozent der ukrainischen Flüchtlinge von der Sozialhilfe abhängig.
Wirtschaftliche Selbständigkeit
Die Erfahrung zeigt auch hier, dass die wirtschaftliche Selbständigkeit ein langwieriger Prozess ist, welcher für die Mehrheit der Flüchtlinge nach fünf Jahren noch nicht erreicht ist. Aktuell wird im Bund als Sparmassnahme darüber diskutiert, dass der Bund die bisherigen Fristen (5 bis 7 Jahre) für die Kostenübernahme kürzen will. Da dies zu Mehrkosten in den Gemeinden und Kantonen führen wird, ist dies heftig umstritten.
Stadtrat
Peter Eberle
Ressort Soziales
Die Stadträtinnen und Stadträte geben ihre persönliche Meinung wieder.