Wahlvorschläge für die Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates

  15.01.2026 Uttwil: offizielle Mitteilungen

Nach § 36 des kantonalen Gesetzes über das Stimm- und Wahlrecht waren Wahlvorschläge für die Ersatzwahl in den Gemeinderat vom 8. März 2026 bis spätestens am 55. Tag vor dem Abstimmungstag der Gemeindekanzlei einzureichen. Diese Frist lief am 12. Januar 2026 ab. Es sind innert Frist folgende Wahlvorschläge eingegangen:

Bühler Veit, 17.07.1990, von Glarus Süd GL, Selbständig/Handel, Seestrasse 10, 8592 Uttwil, parteilos

Frei Anja, 22.09.2003, von Diepoldsau SG, Schreinerin EFZ, Kesswilerstrasse 15, 8592 Uttwil, SVP

Die Stimmberechtigten erhalten die Wahlunterlagen Mitte Februar zugestellt.

Gemeindekanzlei


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