Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Bedarfsplanung Asylwesen 2024 bis 2028 genehmigt. Der Kanton rechnet in den kommenden Jahren mit einer durchschnittlichen Belegung von 617 Personen, allerdings können Schwankungen auftreten.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Bedarfsplanung Asylwesen 2024 bis 2028 genehmigt. Der Kanton rechnet in den kommenden Jahren mit einer durchschnittlichen Belegung von 617 Personen, allerdings können Schwankungen auftreten.
In der laufenden Legislatur überprüft der Kanton Thurgau sämtliche Erlasse im Thurgauer Rechtsbuch. Dazu hat er auch Verbände und Parteien gebeten, dem Kanton die aus ihrer Sicht nicht notwendigen Erlasse mitzuteilen.
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Redaktion