Regierungsrat regelt die Aufteilung der Swisslos-Gelder neu

  17.08.2025 Politik

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Änderung der Finanzhaushaltsverordnung genehmigt. Dabei geht es um den Lotterie- und den Sportfonds. Künftig wird das Aufteilungsverhältnis auf 70 Prozent (Lotteriefonds) zu 30 Prozent (Sportfonds) festgelegt, bisher betrug die Aufteilung 75 Prozent zu 25 Prozent.

Der Kanton führt einen Lotterie- und einen Sportfonds, die aus dem kantonalen Anteil am Reingewinn der Swisslos Interkantonale Landeslotterie (Swisslos) gespeist werden. Die Aufteilung des kantonalen Anteils zwischen den beiden Fonds legt der Regierungsrat fest. In einer Motion haben Mitglieder des Grossen Rates gefordert, diese Aufteilung zu ändern und dem Sportfonds mehr Mittel zuzuführen. Der Grosse Rat hat die Motion erheblich erklärt, was eine Anpassung des Verteilschlüssels erfordert.

Der Regierungsrat hat entschieden, diesen Auftrag auf Verordnungsebene umzusetzen. Gemäss der derzeit geltenden Aufteilung fliessen 75 Prozent in den Lotteriefonds und 25 Prozent in den Sportfonds, künftig wird die Aufteilung 70 Prozent (Lotteriefonds) zu 30 Prozent (Sportfonds) sein. Der gesamte Anteil betrug im Jahr 2025 Fr. 22'912'579. Davon flossen Fr. 17'184'434 in den Lotteriefonds und Fr. 5'728'145 in den Sportfonds. Mit der neuen Aufteilung wären im Jahr 2025 Fr. 16'038'805 in den Lotteriefonds und Fr. 6'873'774 in den Sportfonds geflossen. Die Neuaufteilung würde damit zu einem Plus von Fr. 1'145'629 für den Sportfonds und zu einem entsprechenden Minus beim Lotteriefonds führen.

Gesamthaft hat die Neuaufteilung zwischen Lotterie- und Sportfonds keine finanziellen Auswirkungen auf den Staatshaushalt. Die Inkraftsetzung der Änderung erfolgt per 1. Januar 2026. 

Kanton Thurgau
Staatskanzlei
 


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