Regierungsrat begrüsst vorgeschlagene Änderung des Tierseuchengesetzes

  17.08.2025 Politik

Aus der Sitzung des Regierungsrates

Der Regierungsrat begrüsst die vorgeschlagene Änderung des Tierseuchengesetzes. Mit den vorgesehenen rechtlichen Grundlagen könnten Tierseuchenausbrüche, wie zum Beispiel der Ausbruch der Blauzungenkrankheit im Jahr 2024 oder der aktuelle Ausbruch der hochansteckenden Lumpy Skin Disease unweit der Schweizer Grenze zeigen, besser bekämpft beziehungsweise verhindert und die daraus entstehenden Schäden gemindert werden, schreibt der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort ans Eidgenössische Departement des Innern. Gleichzeitig führe dies zu einer Verbesserung der Tiergesundheit und des Tierwohls.

Auch in Zukunft sei mit dem Auftreten von neuen Tierseuchen, insbesondere durch vektorübertragene Erreger, zu rechnen. Eine Behandlung mit immunologischen Tierarzneimitteln ist aus der Sicht des Regierungsrates oft die einzige wirkungsvolle Massnahme, die Tiere vor der Seuche schützt.

Kanton Thurgau
Staatskanzlei
 


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