Entwurf zur Flugpassagierdatenverordnung und Änderung weiterer Verordnungen
17.01.2026 Politikaus der Sitzung des Regierungsrates
Der Regierungsrat begrüsst den Entwurf zur Flugpassagierdatenverordnung und die Änderung weiterer Verordnungen, schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort ans eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement. Die Flugpassagierdaten werden von den Luftverkehrsunternehmen bei den Passagierinnen und Passagieren zur Abwicklung des Fluges erhoben.
Das am im März 2025 von den eidgenössischen Räten verabschiedete Flugpassagierdatengesetz bildet die rechtliche Grundlage, damit auch die Schweiz diese Daten zur Bekämpfung von Terrorismus und anderer Schwerstkriminalität bearbeiten kann. Zudem legt das Gesetz die Voraussetzungen fest, unter denen die in der Schweiz ansässigen Luftverkehrsunternehmen ihre Flugpassagierdaten an einen Staat bekanntgegeben dürfen, der diese bei der Landung und beim Abflug verlangt. Der vorliegende Entwurf der Flugpassagierdatenverordnung enthält die Ausführungsbestimmungen zum Gesetz, so unter anderem zu den Pflichten der Luftverkehrsunternehmen und der für die Flugpassagierdatenbearbeitung zuständigen Stelle beim Bundesamt für Polizei. Mit der Anpassung der weiteren Verordnungen werden die Zugriffsrechte der «Passenger Information Unit» (PIU) auf Informationssysteme des Bundes datenspezifisch festgelegt.
Kanton Thurgau
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