Regierungsrat genehmigt das Schutzmaterialkonzept
06.08.2026 Politikaus der Sitzung des Regierungsrates
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat als Anhang zum Pandemieplan das Schutzmaterialkonzept genehmigt. Künftig wird das im Pandemieplan definierte Schutzmaterial ausschliesslich über Leistungsvereinbarungen sichergestellt.
Das Schutzmaterialkonzept legt die kantonale Strategie sowie die verschiedenen Szenarien für die Beschaffung und Lagerung dar und beschreibt die hierfür erforderlichen Prozesse. Ziel ist es, im Falle einer Pandemie die Sicherheit der Bevölkerung im Kanton Thurgau zu gewährleisten und zugleich die Funktionsfähigkeit kritischer Organisationen sowie der kantonalen Verwaltung sicherzustellen.
Erarbeitet wurde das Schutzmaterialkonzept nach einer Analyse, im Falle welcher Szenarien sowie unter welchen rechtlichen Rahmenbedingungen, gesetzlichen Vorgaben und organisatorischen sowie prozessualen Abläufen die Bereitstellung von Schutzmaterial für die subsidiäre Unterstützung von priorisierten Leistungserbringern im Kanton Thurgau erfolgen muss. Zudem wurden Gespräche mit internen sowie externen Fachexpertinnen und -experten ausgewertet, die zwischen 2020 und 2022 in leitenden Funktionen massgeblich an der Bewältigung der Covid-19-Pandemie im Kanton Thurgau beteiligt waren, insbesondere in den Bereichen Beschaffung, Lagerung, Bewirtschaftung und Verteilung von Schutzmaterial.
Das Schutzmaterialkonzept verfolgt einen pragmatischen und ressourcenschonenden Ansatz. Künftig wird das im Pandemieplan definierte Schutzmaterial ausschliesslich über Leistungsvereinbarungen sichergestellt. Diese externe Lagerung bietet den Vorteil, dass sowohl die erforderliche Lagerqualität als auch die notwendigen Lagerkapazitäten sichergestellt sind und das Material fachgerecht bewirtschaftet wird.
Kanton Thurgau
Staatskanzlei