Revision des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel

  28.09.2026 Politik

Der Regierungsrat stimmt der Revision des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel zu, schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort ans eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation. Damit sollen zwei parlamentarische Vorstösse umgesetzt werden. In diesen wurde verlangt, dass der Abschuss von Wölfen, die wiederholt Schaden an Nutztieren verursachen oder Menschen gefährden, auch dann bewilligt werden kann, wenn sie zu einem Rudel gehören.

Wie der Regierungsrat schreibt, ist der Kanton Thurgau von den zur Diskussion stehenden Problemstellungen derzeit nur in geringem Masse unmittelbar betroffen, da weder Wolfsrudel noch eidgenössische Jagdbanngebiete bestehen. Die Änderungen stärkten jedoch die Handlungsfähigkeit der Kantone und ermöglichten ein praxisgerechtes und verhältnismässiges Wolfsmanagement, ohne den Schutz des Wolfs grundsätzlich infrage zu stellen.

Kanton Thurgau
Staatskanzlei


 


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