Änderung der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen
26.09.2026 PolitikDer Regierungsrat unterstützt die Änderung der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen, schreibt er ans eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement.
Die Revision beinhaltet zwei Punkte: Erstens soll die Verordnung so geändert werden, dass die Gleichstellung von Schutzbedürftigen mit einer Aufenthaltsbewilligung in der Sozialhilfe gegenüber der einheimischen Bevölkerung gestrichen wird. Zudem sollen die Grundlagen für die Nothilfepauschale im Fall einer künftigen Aufhebung des Schutzstatus S geschaffen werden.
Zweitens soll eine einmalige Nothilfepauschale von Fr. 1300 pro Person bei einer Aufhebung des Schutzstatus S ausgerichtet werden. Die Erfahrungswerte ergeben je nach Personengruppe Nothilfekosten von rund Fr. 660 bis knapp Fr. 1500 pro Person, weshalb insgesamt keine Kostenverschiebung vom Bund zu den Kantonen erfolgt.
Kanton Thurgau
Staatskanzlei