Anpassung Hundesteuer

  09.04.2026 Salmsach: offizielle Mitteilungen

Die Hundesteuer in Salmsach ist gemäss Gebührenreglement für Dienstleistungen auf den kantonalen Maximaltarif gemäss Hundesteuergesetz festgelegt. Dieses wurde per 1. Mai 2025 angepasst und darin unter § 11 der Gemeindezuschlag erhöht. Die Hundeaufwendungen steigen auch in Salmsach seit Jahren – sei es die Verschmutzung durch Hundekot, die Entsorgung der Hundeabfälle sowie die administrativen Massnahmen bei Hundevorfällen etc. Durch die überarbeitete kantonale Hundegesetzgebung wurden die Tarife in Salmsach nach 15 Jahren auf Fr. 120.00 (bislang Fr. 100.00) für den ersten und Fr. 195.00 (bislang Fr. 160.00) für jeden weiteren Hund im selben Haushalt erhöht.

Hundekontrollstelle


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