Arbeitslosenquote bleibt unverändert

  07.02.2026 Wirtschaft

Im Kanton Thurgau verharrt die Arbeitslosenquote im Januar bei 2,6%. Währenddessen hat die Zahl der gemeldeten offenen Stellen zugenommen. Massive Störungen bei einem neuen IT-System des Bundes führen zu Verzögerungen bei den Auszahlungen der Arbeitslosenkasse.

Ende Januar 2026 waren 4135 Personen bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) des Kantons Thurgau als arbeitslos gemeldet. Das sind 30 Personen mehr als im Vormonat. Die Arbeitslosenquote verharrt auf 2,6%. Die Stellensuchendenquote stieg gegenüber dem Vormonat um 0,1% auf 4,7%. Insgesamt wurden 7513 Stellensuchende registriert, 131 Personen mehr als im Vormonat. Im Januar waren 1361 offene Stellen bei den RAV gemeldet, 177 mehr als im Dezember 2025.

Weniger Arbeitslose im Detailhandel
Nach Branchenebene stieg die Arbeitslosigkeit insbesondere in der Metallindustrie (+14) sowie im Grosshandel (+9). Abgenommen hat die Arbeitslosigkeit im Detailhandel (−23), im Verkehr und Transport (−15) sowie im Bereich Erziehung und Unterricht (−9). Nach Funktionen waren vor allem Personen in Hilfsfunktionen (+33) und Lehrlinge (+10) betroffen. Zudem wurden mehr Personen im Alter von 25 bis 49 Jahren (+22) als arbeitslos gemeldet.

Mehr Voranmeldungen zur Kurzarbeit
Für den Januar haben 13 Betriebe für 600 Mitarbeitende Kurzarbeit vorangemeldet. Im Vergleich zum Dezember 2025 sind dies fünf Betriebe und 372 Mitarbeitende mehr. Im Vergleich zum Januar 2025 sind es fünf Betriebe weniger, aber 286 betroffene Mitarbeitende mehr.

Arbeitsstau bei der kantonalen Arbeitslosenkasse
Über den Jahreswechsel 2025/2026 hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) das neue System ASAL 2.0 zur Abwicklung von Leistungen der Arbeitslosenversicherung (ALV) in Betrieb genommen. Seit dem 6. Januar 2026 erfolgt die gesamte Abwicklung der Auszahlungen von Taggeldern durch die kantonalen Arbeitslosenkassen (ALKs) ausschliesslich über dieses neue System. Technische Schwierigkeiten führen seit Beginn bei der ALK zu einer Verzögerung in der Bearbeitung der Leistungsfälle. Das SECO arbeitet intensiv an der Stabilisierung des Systems und der Optimierung der Abläufe.

Das SECO empfiehlt allen Versicherten, das Formular «Angaben der versicherten Person» (AvP) zwingend über den entsprechenden eService auf Job-Room einzureichen. Die digitale Übermittlung ermöglicht eine raschere Verarbeitung der Angaben und unterstützt die Arbeitslosenkassen dabei, die aktuell hohen Arbeitsvolumen schrittweise abzubauen. Informiert bleiben Sie über arbeit.swiss.

Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Thurgau
 


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