Ausnahmeregelung für Abfall-Export in die Schweiz

  07.07.2026 Politik

Der Europäische Rat hat entschieden, dass aus der EU auch künftig Siedlungsabfälle in die Schweiz exportiert werden dürfen. Dass der EU-Rat diese Ausnahmeregelung beschlossen hat, freut auch den Thurgauer Regierungsrat Dominik Diezi. Und es ist das Ergebnis einer engen Zusammenarbeit über die Landesgrenzen hinweg.

Die EU-Verordnung über die Verbringung von Abfällen sah ein Exportverbot für gemischte Siedlungsabfälle in Staaten ausserhalb der EU vor. Davon betroffen wären auch der Bodenseekreis sowie die Landkreise Konstanz, Lörrach und Waldshut gewesen. Diese bringen ihre Abfälle seit Jahrzehnten ganz oder teilweise zur thermischen Verwertung in die Schweiz und in den Kanton Thurgau. Das ist ökologisch und ökonomisch sinnvoll, da die Transportwege kurz und emissionsarm sind. Die vier Landkreise haben nun gemeinsam eine dauerhafte Ausnahmeregelung für die Schweiz erwirkt.

Für eine Ausnahme bezüglich der Schweiz gekämpft
«Diese ursprüngliche Neuregelung hätte ohne Not eine bewährte, ökologisch vorbildliche und über Jahrzehnte gewachsene Praxis zunichtegemacht», betonten die Landrätin Marion Dammann (Landkreis Lörrach) und die Landräte Martin Kistler (Landkreis Waldshut), Zeno Danner (Landkreis Konstanz) und Luca Prayon (Landkreis Bodenseekreis) an einer gemeinsamen Medienkonferenz in Öhningen. «Deshalb haben wir uns frühzeitig zusammengeschlossen und über alle politischen Ebenen hinweg für eine Ausnahme bezüglich der Schweiz gekämpft.»

Für diese Ausnahmeregelung eingesetzt hat sich auch der Kanton Thurgau. «Es geht hier nicht um Landesgrenzen, sondern vor allem um die Umwelt. Deshalb sind wir froh, dass die Kehrichtverwertungsanlage in Weinfelden weiterhin mit dem Abfall aus Deutschland rechnen kann», sagte Regierungsrat Dominik Diezi, Chef des Departementes für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau an der Medienorientierung in Öhningen. «Was wir hier gemeinsam erreicht haben, zeigt eindrucksvoll, dass regionale Geschlossenheit und entschlossenes Handeln auch auf europäischer Ebene zum Erfolg führen können», ergänzten die Landrätin und die Landräte.

Das Verfahren konnte dank der engen Zusammenarbeit von baden-württembergischer, vorarlberger und Schweizer Seite rasch vorangetrieben werden. Am 16. Juni 2026 stimmte das Europäische Parlament der Dringlichkeit der Angelegenheit zu. Nur zwei Tage später, am 18. Juni 2026, folgte die inhaltliche Abstimmung im Parlament. Mit der abschliessenden Beschlussfassung im EU-Rat am 29. Juni 2026 wurde das Gesetzesänderungsverfahren schliesslich erfolgreich vollendet.

Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau


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