Baugesuch: Neubau Einfamilienhaus mit Abbruch bestehendes Einfamilienhaus (Assek. Nr. 298)

  16.01.2026 Uttwil: offizielle Mitteilungen

Bauherrschaft
Sharina und Stefan Schmid, Schlatterstrasse 3, 8592 Uttwil

Parzelle und Ort
Parzelle Nr. 460, Schlatterstrasse 3, 8592 Uttwil

Auflagefrist
16. Januar 2026 bis 5. Februar 2026 

Auflageort
Gemeindehaus Uttwil, 1. Stock
Einsichtnahme während den Öffnungszeiten oder digital unter www.uttwil.ch

Wer vom Bauvorhaben berührt ist und ein schützwürdiges Interesse hat, kann während der Auflagefrist bei der Gemeindebehörde schriftlich und begründet Einsprache erheben.

Baugesuchsunterlagen [pdf, 6.4 MB]

 

 

 

 


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