Baugesuch: Verkehrsanordnung Küpfelerstrasse
16.01.2026 Uttwil: offizielle MitteilungenVerkehrsanordnung
Reg.-Nr. 2025/117/TBA
Gemeinde, Ort Uttwil
Strasse, Weg Küpfelerstrasse
Antragsteller Gemeinde
Anordnung Fahrtrichtungsregelung, Vortrittsregelung
Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet:
Die Signale 2.02 «Einfahrt verboten», 4.08 «Einbahnstrasse», 2.37 «Rechtsabbiegen» und 3.02 «Kein Vortritt» mit entsprechender Bodenmarkierung werden gemäss Antrag vom 20. Juni 2025 und Situationsplan vom 12. Mai 2025 genehmigt.
Der Situationsplan kann bei der Gemeinde Uttwil eingesehen werden.
Rechtsmittel:
Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweismittel aufführen. Sie ist unterzeichnet in je einem Exemplar für die Beschwerdeinstanz und die Beteiligten einzureichen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen.
Frauenfeld, 16. Januar 2026 Departement für Bau und Umwelt