CO₂-Grenzausgleich bei der Einfuhr von Zementwaren
21.02.2026 Politikaus der Sitzung des Regierungsrates
Der Regierungsrat begrüsst die Schaffung eines Bundesgesetzes über den CO₂-Grenzausgleich bei der Einfuhr von Zementwaren. Wie er in seiner Vernehmlassungsantwort an die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates schreibt, erhöhe die schrittweise Abschaffung der kostenlosen Zuteilung von Emissionsrechten im Schweizer Emissionshandelssystem das Risiko, dass die Zementproduktion in Länder mit weniger strengen Klimavorgaben verlagert werde. Der Grenzausgleich gleiche die Differenz zwischen den Schweizer und den (tieferen oder fehlenden) CO₂-Kosten in Drittländern für Zementwaren aus. Das gewählte System erscheint dem Regierungsrat sinnvoll, um das Risiko von Carbon Leakage (Verlagerung von CO₂-Emissionen in diesem Industriezweig) zu reduzieren.
Kanton Thurgau
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