Der «Seeblick» und das neue Mediengesetz

  03.02.2022 Standpunkte, Romanshorn, Salmsach

In den letzten Tagen wurde ich vermehrt über die möglichen Auswirkungen des «Bundesgesetzes über ein Massnahmenpaket zugunsten der Medien» auf den «Seeblick» angefragt, über das am 13. Februar 2022 abgestimmt wird.
Als offizielles Publikationsorgan wird der «Seeblick» kostenlos in alle Haushaltungen von Romanshorn und Salmsach verteilt. So wird sichergestellt, dass sämtliche amtliche Mitteilungen auch an alle Bürgerinnen und Bürger gelangen.
Damit ist der «Seeblick» keine «abonnierte Zeitung» und profitierte schon bisher nicht von der bereits bestehenden «indirekten Presseförderung» des Bundes. Dadurch wird der «Seeblick», gemäss Wortlaut des vorgeschlagenen Bundesgesetzes (Art. 16 Abs. 4 Bst. a, 4bis_7), auch bei einer Annahme des Massnahmenpaketes nicht vom geplanten Ausbau dieser Presseförderung profitieren.
Ob die Online-Plattformen des «Seeblicks»
(www.seeblick-romanshorn.ch und Seeblick-App) vom Massnahmenpaket profitieren werden, hängt vom im Vorschlag zum «Bundesgesetz über die Förderung von Online-Medien» erwähnten «Mindest-Nettoumsatz» ab. Dieser wird gemäss Gesetzesvorlage «durch den Bundesrat festgelegt» (Art. 1, Abs. 2 a.). Mit den in der laufenden Diskussion genannten Fr. 100’000 Mindest-Umsatz im Online-Geschäft wäre der «Seeblick» aktuell nicht Beitragsberechtigt.

Stefan Ströbele, Herausgeber «Seeblick»
 


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote