Die EVP lehnt beide Initiativen zur AHV ab
08.02.2024 Standpunkte, Uttwil , Salmsach, RomanshornStandpunkt zur Abstimmung vom 3. März 2024
Aktuell geht es der AHV gut dank der seit 2020 erhöhten Lohnbeiträge und der um 0,4% erhöhten Mehrwertsteuer zugunsten der AHV. Ab dem 1.1.2025 wird das Rentenalter der Frauen schrittweise auf 65 Jahre erhöht. Durch diese Massnahmen ist die Finanzierung ohne 13. Rente bis zum Jahr 2030 gesichert. Nachher wird wieder mit Defiziten gerechnet. Diese dunklen Wolken am AHV-Himmel dürfen wir nicht verdrängen.
Die 13. AHV-Rente kostet 4 bis 5 Mrd. pro Jahr. Das wäre nur bis 2027 zu stemmen, nachher entstünden Defizite. Es zeugt nicht von Weitsicht der Initianten, eine 13. AHV-Rente zu fordern ohne Hinweise, wie diese finanziert werden soll. Bund und Kanton kämpfen zurzeit gegen Defizite. Dort gibt es nicht viel zu holen. Lohnabzüge oder Mehrwertsteuer erhöhen? Keine gute Idee!
Die EVP erachtet eine 13. Rente als ungerecht: Wer mit einer Minimalrente leben muss, bekommt nur diesen Betrag zusätzlich: Fr. 1225. Wer eine Maximalrente hat, bekommt Fr. 2450. Deshalb bevorzugt die EVP das zielgerichtete Instrument der Ergänzungsleistungen (EL). Diese werden aktuell an jeden 8. Rentner ausbezahlt. Allerdings muss der Zugang zu den EL vereinfacht werden, um den «Hindernislauf» zu vermindern.
Die Renteninitiative verlangt Rentenalter 66 für alle. Das mag einleuchten. Aber weil der Arbeitsmarkt die älteren Arbeitssuchenden schlecht aufnimmt, lehnt die EVP diese Initiative zum jetzigen Zeitpunkt ab.
EVP Romanshorn-Salmsach
Regula Streckeisen, Präsidentin