Einladung Informationsveranstaltung Festlegung Gewässerräume Uttwil

  10.03.2023 Uttwil: offizielle Mitteilungen

Am 1. Januar 2011 trat das revidierte Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG, SR 814.20) in Kraft. Gestützt auf Art. 36a GSchG sind die Kantone verpflichtet, den Raumbedarf der Gewässer zu sichern und diesen bei der Richt- und Nutzungsplanung zu berücksichtigen. Die Nutzungsplanung is ...

Am 1. Januar 2011 trat das revidierte Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG, SR 814.20) in Kraft. Gestützt auf Art. 36a GSchG sind die Kantone verpflichtet, den Raumbedarf der Gewässer zu sichern und diesen bei der Richt- und Nutzungsplanung zu berücksichtigen. Die Nutzungsplanung ist im Kanton Thurgau Sache der Gemeinden. Daher sollen die Gemeinden im Rahmen der Nutzungsplanung die Gewässerräume ausscheiden (§ 34 des Gesetzes über den Wasserbau und den Schutz vor gravitativen Naturgefahren, WBSNG).

In den vergangenen Monaten wurden die Planungsunterlagen über das gesamte Gemeindegebiet erarbeitet und die Gewässerraumfestlegungen liegen vor. Am 24. Januar 2019 wurde bereits über die Gewässerräume innerhalb der Bauzone informiert. Damals galt Uttwil als Pilotgemeinde. Das Rechtsverfahren wird nun koordiniert für alle Gewässerräume durchgeführt.

An der kommenden Informationsveranstaltung vom Mittwoch, 22. März 2023 um 19.30 Uhr in der Mehrzweckhalle Uttwil werden die Pläne öffentlich vorgestellt und erläutert. Im Anschluss gibt es die Möglichkeit dazu Stellung zu nehmen bis zum 21. April 2023. Die Planunterlagen werden bei der Gemeindeverwaltung Uttwil und auf der Website abrufbar sein. Gerne laden wir Sie zur Teilnahme ein und freuen uns auf den Austausch.

Gemeinderat Uttwil


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