Entwurf Verkehrsanordnung (Einwendungsverfahren)
23.02.2024 Uttwil: offizielle MitteilungenEntwurf Verkehrsanordnung (Einwendungsverfahren) Gemeinde, Ort:Uttwil Strasse, Weg: Seeweg (Schlatterstrasse bis Tobelmühle) Antragsteller: Anwohner Seewg Anordnung: Zonenhöchstgeschwindigkeit 30 km/h, Vortrittsregelung Mit Eingabe vom 10. November 2022 beantragten Anwohner des Seewegs dem ...
Entwurf Verkehrsanordnung (Einwendungsverfahren)
Gemeinde, Ort:
Uttwil
Strasse, Weg:
Seeweg (Schlatterstrasse bis Tobelmühle)
Antragsteller:
Anwohner Seewg
Anordnung:
Zonenhöchstgeschwindigkeit 30 km/h, Vortrittsregelung
Mit Eingabe vom 10. November 2022 beantragten Anwohner des Seewegs dem Departement für Bau und Umwelt den Erlass folgender Verkehrsanordnung:
Die Signale 2.59.1 / 2.59.2 "Beginn und Ende Zonenhöchstgeschwindigkeit 30 km/h" und allfällige weitere Massnahmen sowie das Signal 3.02 "Kein Vortritt" mit entsprechender Bodenmarkierung gemäss Situationsplan vom 10. November 2023.
Der Situationsplan kann bei der Gemeinde Uttwil eingesehen werden.
Hinweis:
Zum Entwurf können innert 20 Tagen ab Publikation beim Departement für Bau und Umwelt, Rechtsdienst, Promenade, 8510 Frauenfeld schriftliche Einwendungen eingereicht werden. Das Einwendungsverfahren ist kein förmliches Einspracheverfahren. Es dient der allseitigen Information, wobei kein Einspracheentscheid ergeht.
Frauenfeld, 23. Februar 2024 Departement für Bau und Umwelt