Ersatzwahl Gemeinderat

  28.08.2025 Salmsach: offizielle Mitteilungen

Der Rücktritt von Erich Drittenbass hinterlässt einen freien Sitz im Gemeinderat, den es neu zu besetzen gilt. Da die laufende Legislatur noch bis Ende April 2027 dauert, ist eine Ersatzwahl notwendig. Diese findet am 30. November 2025 statt. Der Gemeindeverein ist dafür zuständig, Kandidierende für politische Ämter zu suchen. Falls Sie Interesse haben an dieser vielseitigen Aufgabe, können Sie sich an den Gemeindeverein oder direkt an die Gemeinderatskanzlei wenden. Gemäss § 28 des kantonalen Gesetzes über das Stimm- und Wahlrecht sind Wahlvorschläge für die Erneuerungswahl bis spätestens am 55. Tag (6. Oktober 2025) vor dem Abstimmungstag einzureichen.

Die Vorgeschlagenen sind gemäss § 29 des vorerwähnten Gesetzes mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Heimatort, Beruf und Wohnadresse zu bezeichnen. Der Vorschlag ist von mindestens zehn im Wahlkreis wohnhaften Stimmberechtigten zu unterzeichnen und von den Vorgeschlagenen mit ihrer Unterschrift zu bestätigen. Die Unterschriften können nicht zurückgezogen werden. Leere Vorschlagslisten sind bei der Gemeindeverwaltung oder auf der Gemeindewebseite erhältlich.
Wahlvorschläge sind bis am 6. Oktober 2025 an die Gemeinderatskanzlei Salmsach, Arbonerstrasse 8, 8599 Salmsach, einzureichen.

Gemeinderatskanzlei


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