Flurrundgang am 12. Mai 2026
07.05.2026 Salmsach: offizielle MitteilungenDas Strassengesetz verlangt, dass Bäume und Sträucher längs öffentlicher Strassen und Wege regelmässig zurückgeschnitten werden müssen.
Es dürfen keine Zweige und Äste in den Strassenraum hineinreichen. Über dem Trottoir ist ein freier Raum von 2,50 m und über der Strasse ein solcher von 4,50 m ohne jegliche Behinderung einzuhalten. Gleichzeitig muss die Übersicht bei privaten Ein- und Ausfahrten sowie bei Strasseneinmündungen gewährleistet sein. Das heisst konkret: 3 m ab Hinterkante Strassenrand muss nach links und rechts je 50 m freie Sicht herrschen und nichts darf höher als 80 cm sein (bei Tempo 50). Auf unserer Website www.salmsach.ch unter Verwaltung – Reglemente im Baureglement, Anhang ab Seite 20, finden Sie weitere grafische Erklärungen zum Thema.
Am Dienstag, 12. Mai 2026, findet der jährliche Flurrundgang statt. Wenn Mängel bei Ihrem Grundstück festgestellt werden, erhalten Sie eine schriftliche Aufforderung mit einer Frist. Wir zählen auf die vorausschauende Mitarbeit aller Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen und danken Ihnen für die geschätzte Mitarbeit!
Flurkommission