Revision der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen

  24.10.2026 Politik

Der Regierungsrat begrüsst im Grundsatz die Revision der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen, schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort ans eidgenössische Justiz- und Polizeidepartment.

Künftig sollen die Tarife derart gestaltet werden, dass die Kantone im Bereich des Zivilstandswesens einen besseren Kostendeckungsgrad erreichen können.

Regierungsrat lehnt Gebührenzuschlag ab
Ausserdem schlägt der Bund die Einführung eines neuen Gebührenzuschlags zuhanden des Bundes vor, die künftig auf den kostenpflichtigen Zivilstandsdokumenten erhoben werden soll und mit welcher der Aufwand, den der Bund durch die Bereitstellung der Informatikinfrastruktur im Zivilstandswesen hat, gedeckt werden kann. Diesen Zuschlag lehnt der Regierungsrat indessen ab. Er schliesst sich damit der Haltung der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren an, deren Vorstand den Zuschlag als nicht rechtmässig erachtet.

Kanton Thurgau
Staatskanzlei
 


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