Verordnung zum Planungs- und Baugesetz geht in die Vernehmlassung

  03.04.2026 Politik

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Teilrevision der Verordnung zum Planungs- und Baugesetz und zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe in eine externe Vernehmlassung gegeben. Dabei geht es unter anderem um die Abbruchprämie und Vorgaben zur baupolizeilichen Tätigkeit im Rahmen der Umsetzung der zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2).

Beim RPG 2 steht das Bauen ausserhalb der Bauzone im Zentrum. Es handelt sich beim revidierten Raumplanungsgesetz (RPG) zumindest teilweise um einen indirekten Gegenvorschlag zur 2020 eingereichten Landschaftsinitiative. RPG 2 hat zum Hauptziel, die Anzahl der Bauten und die versiegelte Fläche ausserhalb der Bauzone zu stabilisieren, das heisst, diese gegenüber dem Referenzzustand vom 29. September 2023 um nicht mehr als zwei Prozent ansteigen zu lassen. Dazu sind verschiedene Massnahmen vorgesehen, darunter das Ausrichten einer sogenannten Abbruchprämie und eine Intensivierung der baupolizeilichen Tätigkeit ausserhalb der Bauzone.

Das eidgenössische Parlament hat das revidierte Raumplanungsgesetz am 29. September 2023 verabschiedet. In den Folgejahren wurde die zugehörige Raumplanungsverordnung (RPV) überarbeitet. Am 15. Oktober 2025 hat der Bundesrat über den Wortlaut der revidierten RPV und den Zeitpunkt des Inkrafttretens von Gesetz und Verordnung entschieden. Viele der neuen Bestimmungen in RPG und RPV sind direkt anwendbares Bundesrecht. Für diese Bestimmungen besteht kein gesetzgeberischer Bedarf auf kantonaler Ebene. Andere Bestimmungen des Bundesrechts erfordern jedoch eine Umsetzung im kantonalen Recht.

In externe Vernehmlassung gegeben
Deshalb hat der Regierungsrat nun den Entwurf für eine Teilrevision der Verordnung zum Planungs- und Baugesetz und zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe in eine externe Vernehmlassung gegeben. Für die Abbruchprämie müssen die Zuständigkeiten, die Bemessung der Prämienhöhe und die Auszahlung aus der bereits bestehenden Spezialfinanzierung Mehrwertabgabe geregelt werden. Für die neuen baupolizeilichen Vorgaben des Bundesrechts und die zugehörigen Bestimmungen der Verordnung müssen Verfahrensvorschriften in der kantonalen Planungs- und Bauverordnung angepasst werden.

Die vorliegende Änderung der Verordnung zum Planungs- und Baugesetz und zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe wurde unter anderem unter Einbezug des Verbands Thurgauer Gemeinden erarbeitet. Die Vernehmlassung dauert bis am 28. August 2026, sämtliche Unterlagen finden sich unter e-vernehmlassungen.tg.ch.

Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau 


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