Gemeindeversammlung Salmsach vom 18.06.2026:

  13.08.2026 Leserbriefe, Salmsach

Da habe ich über 80 Exemplare meiner Strafanzeige gegen das Departement für Bau und Umwelt (DBU) und gegen zwei namentlich erwähnte Personen verteilt. Das DBU unterstellt, dass sich Salmsach an der Abstimmung vom 14.06.2022 bei Bauten für die Höhenangaben entschieden hat. Ich war Mitglied der Ortsplanungskommission, und die hat die Zahlen als Geschosse festgelegt; die Höhenangaben wurden nicht behandelt. Die Botschaft und die Abstimmungsunterlagen wurden auch so zur Abstimmung aufgelegt. Die Staatsanwaltschaft hat über die Strafanzeige eine Nichtanhandnahmeverfügung verhängt. Sie begründet das damit, dass die Anzeige gegen Unbekannt eingereicht wurde.

Ich habe mich beim Obergericht gegen die Nichtanhandnahmeverfügung beschwert. Das Obergericht will von mir eine «übertriebene» Sicherheit von Fr. 2000 haben. Wenn ich das nicht rechtzeitig bezahle, wird auf die Beschwerde nicht eingetreten. Soll ich damit ausgeschaltet werden, weil die Strafanzeige nicht widerlegt werden kann? Ich bezahle diese Fr. 2000, das ist es mir wert, für eine ehrliche Abstimmung und für die Demokratie zu kämpfen. Ich bin auch Präsident der GRPK und damit dem Volk verpflichtet.

Alfred Wüst
Arbonerstrasse 12a, Salmsach


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