Informationen aus dem Steueramt

  21.04.2022 Salmsach: offizielle Mitteilungen

Steuererklärung 2021 / Steuerrechnung 2022
Die provisorische Steuerrechnung für das Jahr 2022 erfolgt bis Ende April. Die ordentlichen Zahlungsfristen für die Raten sind folgendermassen festgesetzt: 1. Rate 31. Mai 2022 / 2. Rate: 31. August 2022 / 3. Rate: 31. Oktober 2022. Sie können auch andere Zahlungsvarianten bei uns beantragen.
Wir danken allen, die ihrer Steuerpflicht pünktlich nachkommen.

Steuererklärung / eFisc
Mit der eFisc 2021 können Sie die Erklärung bequem am Bildschirm erstellen. Diese Version steht Ihnen über die Website der kantonalen Steuerverwaltung (www.steuerverwaltung.tg.ch) zum Herunterladen zur Verfügung. Bitte reichen Sie die Steuererklärung bis am 30. April vollständig ein. Für Dokumente, welche Sie noch benötigen, legen Sie bitte Kopien bei. Die Beilagen werden nicht zurückgesandt. Die Akten werden gescannt und nicht in Papierform aufbewahrt.

Bitte beachten Sie bei der elektronischen Übermittlung Folgendes:

  • Hauptformular (Formular 1) physisch zustellen mit der
  • ausgedruckten Quittung (unterschrieben) und weiteren
  • nicht eingescannten Unterlagen/

Beilagen Sofern Sie die Steuererklärung am Computer erstellen ohne elektronische Übermittlung, so ist die ganze Steuererklärung auszudrucken (mit Barcode) und die Belege in Kopien beizulegen. Diese Unterlagen sind ebenfalls mit dem zugestellten Hauptformular 1 physisch zuzustellen. Weitere Hinweise dazu finden Sie in der Wegleitung ab Seite 7.

Das Steueramt Salmsach füllt keine Steuererklärungen aus. Bei Fragen sind wir jedoch gerne bereit, Ihnen diese zu beantworten. Sollten Sie die Steuererklärung 2021 nicht erhalten haben, so melden Sie sich bitte beim Steueramt.

Steueramt
 


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