Regierungsrat genehmigt Konzept zu Artenförderung im Kanton Thurgau

  06.12.2025 Politik

Aus der Sitzung des Regierungsrates

Der Regierungsrat hat das Konzept «Artenförderung im Kanton Thurgau: Konzept 2025–2032» genehmigt. Dieses steht im Zusammenhang mit der Biodiversitätsstrategie Thurgau und dem Massnahmenplan Biodiversität 2023–2028.

Im Zentrum der kantonalen Anstrengungen für die Erhaltung der Biodiversität stehen die Erhaltung, Förderung und Vernetzung der wertvollsten Lebensräume. Wo die Lebensraumförderung hingegen nicht oder nicht mehr genügt, gibt es für die Erhaltung von Arten und der genetischen Vielfalt zusätzlichen Handlungsbedarf. Die Erarbeitung eines Artenförderungskonzeptes ist eine von 26 Massnahmen im Massnahmenplan Biodiversität 2023–2028.

Mit dem Konzept erfüllt der Kanton Thurgau zudem einen Auftrag des Bundes aus der Programmvereinbarung Naturschutz 2020–2024. Das Konzept enthält zwei Massnahmen: Optimierung des Managements der Naturschutzgebiete in kantonaler Verantwortung sowie Erarbeitung und Umsetzung von Artenförderungsprojekten für ausgewählte Arten. Die beiden Massnahmen werden mit den bestehenden Instrumenten und Ressourcen umgesetzt. Sie erfordern keine zusätzlichen personellen oder finanziellen Mittel.

Kanton Thurgau
Staatskanzlei
 


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