Krankenkassenkontrollstelle Prämienverbilligung 2026

  04.11.2026 Uttwil: offizielle Mitteilungen

Ende Februar wurden die IPV-Formulare 2026 an die anspruchsberechtigten Personen versandt. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Bestimmungen im Krankenkassenversicherungsgesetz (KVG) alle Kantone die Prämienverbilligung ab 1. Januar 2014 direkt an die Krankenkasse auszahlen müssen.

Alle versicherten Kinder, deren Eltern eine maximale einfache satzbestimmende Steuer bis CHF 1’600.00 und kein steuerbares Vermögen ausweisen, erhalten eine einheitliche IPV in der Höhe von CHF 1’236.00. Für Personen, welche ein steuerbares Vermögen ausweisen, wird keine Prämienverbilligung entrichtet.

Erhaltene Antragsformulare retournieren Sie bitte möglichst zeitnah, spätestens jedoch bis zum 15. Dezember 2026 damit diese noch fristgerecht weitergeleitet werden können. Werden die Antragsformulare nicht bis zum 31. Dezember 2026 eingereicht, verfällt der Anspruch.

Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Bemühungen und die fristgerechte Erledigung. Bei Fragen wenden Sie sich an die Krankenkassenkontrollstelle.

Krankenkassenkontrollstelle


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