Regierungsrat unterstützt grundsätzlich einen besonders strengen Massstab bei Landesverweisung
28.09.2026 PolitikEine parlamentarische Initiative verlangt, dass das geltende Recht so angepasst wird, dass bei der Beurteilung von Gewaltverbrechen die Verbindungen der Täterin oder des Täters zu ihrem oder seinem Herkunftsland bei der Interessenabwägung nach Artikel 66a Absatz 2 des Strafgesetzbuches (Härtefallklausel) nicht berücksichtigt werden.
Wie er in seiner Vernehmlassungsantwort an die staatspolitische Kommission des Nationalrates schreibt, unterstützt der Regierungsrat grundsätzlich einen besonders strengen Massstab bei der Landesverweisung von Personen, die wegen schwerer Gewaltdelikte verurteilt wurden. Kriminelle Ausländer seien konsequent auszuweisen.
Kritisch gegenüber Ausgestaltung der Vorlage
Er steht der vorliegenden Ausgestaltung der Vorlage jedoch kritisch gegenüber. Die vorgeschlagene Regelung führe nicht dazu, dass die Härtefallklausel oder die darin vorgesehene Verhältnismässigkeits- und Interessenabwägung entfalle. Vielmehr werde lediglich der Kreis der zugunsten der betroffenen Person zu berücksichtigenden Umstände eingeschränkt.
Die übrigen Kriterien blieben weiterhin relevant, schreibt der Regierungsrat. Dazu zählen insbesondere die Art und Schwere der Straftat, die Dauer des Aufenthalts in der Schweiz, die familiären Verhältnisse, der Grad der persönlichen und wirtschaftlichen Integration, die Arbeits- und Ausbildungssituation, die persönliche Entwicklung seit der Tat, die Chancen auf Reintegration und Resozialisierung sowie der Gesundheitszustand.
Kanton Thurgau
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