«Materialcontainer» Wakeboard − muss das da sein?

  20.04.2023 Leserbriefe, Romanshorn

Man glaubt zuerst, es sei ein Aprilscherz, aber leider ist dem nicht so!

Zum Schutz der Aussicht von einem der beliebtesten Spazierwege durch den Seepark gibt es die klar definierten Freihaltezonen im Zonenplan und Baureglement.

Dass ein Wakeboardlift am Seeufer stehen muss, ist verständlich, obschon die mit «Werbeflächen dekorierte» Anlage befremdlich und nicht diskret wirkt − aber dass jetzt auch noch ein Material-Container zuvorderst hingestellt werden darf, ist nach Art. 17 BZO («Freihaltezone:…zum Schutz von Aussichtspunkten, Schaffung von Grünflächen zum Zweck der Erholung) unverständlich.

Niemand sonst, weder Segler, Fischer, Wasserskifahrer, Stand-up-Paddler, kann einen Bau-Container für Material in der Freihaltezone vorn an den See hinstellen!

Es darf doch den Sportlerinnen und Sportlern zugemutet werden, ihren Materialcontainer weiter hinten auf dem Areal, in der Nähe der Baustelle zu deponieren. So schwer sind weder Schwimmwesten noch Wakeboards, um diese Beeinträchtigung des Seeparks «mit Sondergenehmigung» seitens der Behörden zu rechtfertigen.

Kurt Gubler
Schulstrasse 4, Romanshorn


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