Nachhaltigkeit auch bei der AHV
22.02.2024 Standpunkte, Uttwil , Salmsach, RomanshornStandpunkt zur Abstimmung vom 3. März 2024
Nachhaltigkeit wird in den Dimensionen Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft definiert. Es ist mittlerweile unbestritten, dass wir als Wirtschaft und Gesellschaft im Umweltbereich nachhaltig agieren sollen und wollen, um nicht einfach die Probleme unseren Nachkommen zu hinterlassen. Dies scheint im gesellschaftlichen Bereich aber nicht gleich zu gelten und so wird vorgeschlagen, dass eine 13. AHV-Rente ausbezahlt werden soll, auch wenn die AHV-Renten seit 2001 um 15% angepasst wurden bei einer Teuerung von 10%.
Da solche mit der Giesskanne an alle ausbezahlten Zusatzrenten nicht gratis zu haben sind, wird kein Weg an höheren Lohnabzügen für die Arbeitnehmenden und einer höheren Mehrwertsteuer für alle vorbeiführen. Der Vorstand der Arbeitgebervereinigung Romanshorn AVR empfiehlt, die Initiative zur 13. AHV-Rente im Sinne der Nachhaltigkeit unserer Sozialwerke abzulehnen. Damit können die limitierten Mittel gezielt dort eingesetzt werden, wo die Renten nicht ausreichen. Zudem befürwortet die AVR die Renteninitiative, um die Altersvorsoge langfristig zu stabilisieren und ist überzeugt, dass wir mittelfristig an einer Anpassung des Rentenalters an die Lebenserwartung nicht vorbeikommen werden.
Arbeitgebervereinigung Region Romanshorn AVR