Neuer Leitfaden für Wohnbauten im ländlichen Raum

  20.05.2025 Politik

Jährlich werden im Kanton Thurgau rund 200 Baugesuche im Zusammenhang mit Wohnbauten ausserhalb der Bauzone eingereicht. Die Möglichkeiten von Neu- oder Umbauten werden dabei vom Bundesgesetz über die Raumplanung definiert. Als Hilfestellung für solche Bauprojekte hat das Amt für Raumentwicklung und unter Einbezug von verschiedenen kantonalen Fachstellen, Vertretern des Verbands Thurgauer Gemeinden (VTG), dem Landwirtschaftsverband (VTL) und externen Fachpersonen einen Leitfaden erarbeitet.

Bei einem Viertel der rund 800 Baugesuchen ausserhalb der Bauzonen handelt es sich um Baugesuche im Zusammenhang mit Wohnbauten. Damit bei diesen Vorhaben eine Bewilligung erteilt werden kann, sind die Vorgaben des Bundesgesetztes über die Raumplanung einzuhalten. Die Landschaft ist zu schützen und Siedlungen, Bauten sowie Anlagen müssen sich in die Landschaft einordnen. Geprüft werden die Einordnungsanforderungen von kantonalen Fachstellen.

Die Einhaltung der rechtlichen Voraussetzungen stellt die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer wie auch die Planenden oftmals vor eine Herausforderung. Als Folge davon verzögern sich manche Baubewilligungsverfahren aufgrund der notwendigen Projektänderungen. Um diese Verzögerungen zu minimieren, wurde der Leitfaden «Bauen im ländlichen Raum Wohnbauten» erarbeitet. 

Konkrete Hilfe für die Praxis
Um die gesetzlich geforderte Einpassung in die Landschaft zu beurteilen, werden Bauprojekte auf vier Kriterien geprüft: Standort und Landschaft, Gebäude im Kontext, Gebäudeform und Bauteile sowie Verkehrsflächen und Umgebungsgestaltung. Die Gestaltungskriterien werden im Leitfaden beschrieben und sind als Zielvorstellungen zu verstehen. Sie werden jeweils mit mehreren Bildern und einem Text anschaulich erläutert. Zudem bietet die sogenannte Gebäudeanalyse eine Hilfestellung, die Gestaltungskriterien bestmöglich umzusetzen.

Die Erläuterungen der rechtlichen Grundlagen sollen Klarheit schaffen. Nebst den Gestaltungskriterien und den rechtlichen Grundlagen wird auch der Baubewilligungsprozess dargelegt, um aufzuzeigen, wie ein Bauprojekt effizient umgesetzt werden kann. 

Werden diese verschiedenen Punkte berücksichtigt, vereinfacht dies die Beurteilung des Projekts durch die kantonalen Fachstellen. Dies führt zu kürzeren Bearbeitungszeiten beim Kanton und soll eine Reduktion von Projektänderungen nach sich ziehen.

Gemeinsame Erarbeitung soll Akzeptanz fördern
Nebst dem Amt für Raumentwicklung waren weitere kantonale Fachstellen, der VTL, Vertreter des Verbands Thurgauer Gemeinden (VTG) und externe Fachleute an der Erarbeitung beteiligt. Der Einbezug der Verbände und die breite Abstützung innerhalb der kantonalen Verwaltung sollen die Akzeptanz des Leitfadens fördern. Der Leitfaden ist online zu finden unter: www.raumentwicklung.tg.ch

 Amt für Raumentwicklung des Kantons Thurgau
 

Leitfaden Bauen im ländlichen Raum Wohnbauten


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