Meldungen aus dem Regierungsrat

  02.11.2025 Politik

  • Der Regierungsrat hat den Zeitrahmen für die Gesamterneuerungswahlen der Behörden der Politischen Gemeinden und der Bürgergemeinden für die Amtsdauer 2027–2031 festgelegt. Diese müssen in der Zeit vom 27. September 2026 bis am 31. Mai 2027 stattfinden. Die Wahltermine werden von den Gemeindebehörden bestimmt. Majorzwahlen an der Urne müssen aber so angesetzt werden, dass ein allfälliger zweiter Wahlgang mit einem Mindestabstand von drei Wochen zum ersten Wahlgang noch vor dem 31. Mai 2027 durchgeführt werden kann. Die neue Amtsdauer beginnt am 1. Juni 2027.
     
  • Der Regierungsrat ist mit der Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten (AIA) mit weiteren Partnerstaaten ab 2027 einverstanden, schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort ans Eidgenössische Finanzdepartement. Das Parlament hat bis dato die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit 120 Partnerstaaten genehmigt. Angesichts der aktuellen internationalen Entwicklungen beabsichtigt der Bundesrat, das Netzwerk der AIA-Partnerstaaten der Schweiz zu erweitern: Ziel ist es, mit Armenien, Kamerun, der Mongolei, Papua-Neuguinea, Paraguay, Ruanda, Senegal und Tunesien den AIA über Finanzkonten ab 2027 einzuführen und ab 2028 erstmals Informationen auszutauschen, sofern alle Voraussetzungen dazu gegeben sind.
     
  • Der Regierungsrat hat das totalrevidierte Ruhetagsgesetz per 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt. Der Grosse Rat hat das Gesetz am 5. Februar 2025 verabschiedet. Dagegen wurde das Behördenreferendum ergriffen. Die Totalrevision des Ruhetagsgesetzes wurde an der kantonalen Volksabstimmung vom 28. September 2025 angenommen, die Rekursfrist ist am 6. Oktober 2025 unbenützt abgelaufen.

Kanton Thurgau
Staatskanzlei
 


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