Öffentliche Auflage - Erneuerung Konzession Schlipf, zwei Treppen

  08.05.2026 Uttwil: offizielle Mitteilungen

Departement für Bau und Umwelt

Öffentliche Auflage
Gestützt auf § 13 des Wassernutzungsgesetzes des Kantons Thurgau (WNG,RB 721.8)

Öffentliche Auflage / Erneuerung Konzession Schlipf, zwei Treppen / Leofortis AG / Politische Gemeinde Uttwil / Parzelle Nr. 264 / Grundbuch Uttwil

Die Leofortis AG, Neustrasse 2, 8590 Romanshorn, beabsichtigt weiterhin, die Wasserfläche auf der Parzelle Nr. 264 in Uttwil für einen Schlipf und zwei Treppen zu nutzen.

Es handelt sich um die Erneuerung einer bisherigen Konzession für bestehende Anlagen. Die betroffene Wasserfläche beträgt insgesamt ca. 30.3 m2. Es werden keine neuen Anlagen erstellt.

Die Konzession soll für zehn Jahre erteilt werden.

Das Gesuch liegt während der Einsprachefrist vom 08. Mai 2026 bis 28. Mai 2026 öffentlich auf.

Einsprachen gegen die Nutzung der Wasserfläche und das Erteilen einer Konzession sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet im Doppel an die Gemeindeverwaltung Uttwil, zuhanden des Departements für Bau und Umwelt, einzureichen.

Frauenfeld, 08. Mai 2026                               Departement für Bau und Umwelt

 

 


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