Öffentliche Auflage Hochwasserschutz Dorfbach; Abschnitt Gerbergässli-Seestrasse

  14.08.2026 Uttwil: offizielle Mitteilungen

Gestützt auf die Bestimmungen von § 18 des kantonalen Gesetzes über den Wasserbau und den Schutz vor gravitativen Naturgefahren (WBSNG; RB 721.1) sowie gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 30. Juni 2026 legt die Gemeinde Uttwil folgendes Wasserbauprojekt auf:

Hochwasserschutz Dorfbach, Abschnitt Gerbergässli – Seestrasse

Auflageort:          Gemeinde Uttwil, Zentrumsplatz 2, 8592 Uttwil

Auflagefrist:         14. August 2026 bis 3. September 2026

Die Pläne und Unterlagen des vorerwähnten Auflagedossiers können während der Auflagefrist oder digital auf der Webseite der Gemeinde eingesehen werden.

Rechtsmittel
Wer durch das Projekt oder den Kostenteiler berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse hat, kann während der Auflagefrist schriftlich und begründet Einsprache erheben. Einsprachen sind an den Gemeinderat Uttwil, Zentrumsplatz 2, 8592 Uttwil zu richten.

Gemeinderat

UTTWIL-2025-0023 Hochwasserschutz Dorfbach; Abschnitt Gerbergässli-Seestrasse.pdf


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