Öffentliche Auflage - Verkehrsanordnung Seeweg (Abschnitt Schlatterstrasse bis Tobelmühle)

  20.09.2024 Uttwil: offizielle Mitteilungen

Öffentliche Auflage

Verkehrsanordnung
Reg.-Nr. 2024/085/TBA

Gemeinde, Ort               Uttwil

Strasse, Weg                 Seeweg (Abschnitt Schlatterstrasse bis Tobelmühle)

Antragsteller                 Anwohner Seeweg

Anordnung                     Zonenhöchstgeschwindigkeit 30 km/h, Vortrittsregelung

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet:

Die Signale 2.59.1 / 2.59.2 «Beginn und Ende Zonenhöchstgeschwindigkeit 30 km/h» und allfällige weitere Massnahmen sowie das Signal 3.02 «Kein Vortritt» mit entsprechender Bodenmarkierung wird gemäss Antrag vom 10. November 2022 und Situationsplan vom 10. November 2023 genehmigt.

Der Situationsplan kann bei der Gemeinde Uttwil eingesehen werden.

Rechtsmittel:
Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweismittel aufführen. Sie ist unterzeichnet in je einem Exemplar für die Beschwerdeinstanz und die Beteiligten einzureichen. Der angefochtene Bescheid ist beizulegen.

Frauenfeld, 20. September 2024                 Departement für Bau und Umwelt

Signalisationsplan Seeweg.PDF [pdf, 6.3 MB]

 


 


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