Regierungsrat will keine pauschale Erhöhung der Lohnnebenkosten

  20.12.2025 Politik

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau lehnt den Vorentwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über die Familienzulagen und Finanzhilfen an Familienorganisationen ab. Wie er in seiner Vernehmlassungsantwort schreibt, sollen Familien unterstützt werden, er hält aber den Weg über eine pauschale Erhöhung der Lohnnebenkosten für den falschen Ansatz.

In Umsetzung einer parlamentarischen Initiative soll das Bundesgesetz über die Familienzulagen und Finanzhilfen an Familienorganisationen geändert werden. Der Vorentwurf der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates sieht vor, die bundesrechtlichen Mindestansätze der Familienzulagen auf jeweils 250 Franken für Kinder- und 300 Franken für Ausbildungszulagen anzuheben. Die Mehrheit der Kantone müsste ihre Praxis anpassen, da bislang nur einige Kantone Familienzulagen von 250 beziehungsweise 300 Franken oder mehr ausrichten. Diese Erhöhung der Mindestansätze würde Mehrkosten von rund 361 Millionen Franken verursachen, die hauptsächlich von den Arbeitgebern finanziert würden.

Der Regierungsrat begrüsst zwar eine Entlastung und auch finanzielle Förderung von Familien, da sie überproportional von der Teuerung und steigenden Abgaben betroffen seien. Eine über den vorgesehenen Ausgleich der Teuerung hinausgehende Erhöhung der Familienzulagen im Giesskannenprinzip lehnt er jedoch ab. Sollten die Kinderzulagen gemäss der vorgeschlagenen Revision erhöht werden, würden die Gesamtausgaben im Kanton Thurgau um rund 10 Millionen Franken pro Jahr steigen, schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort. Dieser Betrag käme zwar den Familien zugute, müsste aber über zusätzliche Arbeitgeberbeiträge von Unternehmen und Beiträgen von Selbständigerwerbenden finanziert werden.

Kanton Thurgau
Staatskanzlei
 


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