Reglement der Gemeinde Uttwil - fakultatives Referendum

  20.05.2026 Uttwil: offizielle Mitteilungen

Gestützt auf Art. 10 der Gemeindeordnung vom 23. Januar 2018 und dem Beschluss des Gemeinderates vom 5. Mai 2026 wird folgendes Reglement dem fakultativen Referendum unterstellt: «Reglement über den gesteigerten Gemeingebrauch und die Sondernutzung von öffentlichem Grund der Politischen Gemeinde Uttwil». In Kraft gesetzt per 1. Januar 2026.

Auflagefrist vom 22. Mai 2026 bis 21. Juni 2026. Das Reglement kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder auf unserer Homepage www.uttwil.ch heruntergeladen werden.

Das Referendum kommt zustande, wenn 120 Stimmberechtigte innert 30 Tagen nach Veröffentlichung im amtlichen Publikationsorgan verlangen, der Gemeindeversammlung das entsprechende Reglement zur Abstimmung zu unterbreiten.

Gemeinderat


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