Regierungsrat will den Rettungsdienst weiter verbessern

  19.03.2023 Brennpunkt

Um die Notfallversorgung der Patientinnen und Patienten im Kanton Thurgau weiter zu verbessern, hat der Regierungsrat des Kantons Thurgau im April 2021 einen Grundlagenbericht in Auftrag gegeben. Basierend auf diesem Bericht hat er nun das Folgeprojekt «Intensivierte Zusammenarbeit der Rettungsdienste im Kanton Thurgau» gestartet. Im Zentrum steht die Zusammenarbeit zwischen den beiden bestehenden Rettungsdiensten sowie die Erreichbarkeit der Patientinnen und Patienten.


Im April 2021 hat der Regierungsrat eine Arbeitsgruppe eingesetzt und diese beauftragt, einen Grundlagenbericht zur Neuorganisation des Rettungsdienstes im Kanton Thurgau zu erarbeiten. Der Grundlagenbericht zeigt im Wesentlichen, dass die bestehenden Hilfsfristen im Rettungsdienst insgesamt die Vorgaben erfüllen. In peripheren Regionen des Kantons besteht aber punktuell Optimierungsbedarf. Die Hilfsfristen lassen sich mit einfachen Massnahmen wie First-/Rapid-Responder, dynamischer Gebietsabdeckung und verlängerten Betriebszeiten einzelner Stützpunkte verkürzen. 

Folgeprojekt gestartet
Basierend auf den Erkenntnissen des Grundlagenberichts hat der Regierungsrat nun das Folgeprojekt «Intensivierte Zusammenarbeit der Rettungsdienste im Kanton Thurgau» gestartet. Das Ziel des Projekts ist es, bis Ende 2024 die Versorgungssituation in Bezug auf die Nothilfe im Kanton Thurgau weiter zu optimieren, sodass die Massnahmen ab dem 1. Januar 2025 umgesetzt werden können.

Im Vordergrund steht dabei die Zusammenarbeit zwischen den beiden bestehenden Rettungsdiensten sowie die verstärkte Entwicklung und Umsetzung von alternativen Konzepten, insbesondere in Randregionen.

Der Regierungsrat hat einen Steuerungsausschuss eingesetzt. Dieser besteht aus dem Generalsekretär des Departementes für Finanzen und Soziales (Vorsitz), den beiden CEOs der Träger der beiden Rettungsdienste im Kanton Thurgau (Spital Thurgau AG und Herz-Neuro-Zentrum Bodensee), der Leiterin des Amtes für Gesundheit und der Kantonsärztin. Der Steuerungsausschuss kann externe Expertinnen und Experten beiziehen.

Der Grundlagenbericht findet sich unter gesundheit.tg.ch

Kanton Thurgau
Staatskanzlei
 


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