Gesunde Mischwälder reduzieren das Risiko eines Totalausfalls
27.09.2023 Brennpunkt, Uttwil , Salmsach, RomanshornDas Forstamt des Kantons Thurgau setzt den Schwerpunkt des Waldwirtschaftsjahres 2023/2024 auf die Begründung und Pflege von standortgerechten und klimafitten Wäldern. Im Weiteren möchte es darauf hinweisen, dass Veranstaltungen im Wald zum Teil melde- oder bewilligungspflichtig sind.
Durch Stürme, Borkenkäferbefall und Austrocknung der Erde sind grosse Waldflächen entstanden, die einer Wiederbewaldung bedürfen. Veränderte klimatische Bedingungen und eine ungewisse Zukunft machen die Wahl geeigneter Baumarten schwierig. Durch eine Diversifizierung der Baumarten, die standortgerecht und trockenheits- sowie wärmetolerant sind, kann das Risiko eines Totalausfalles vermindert werden. Bei bereits etablierten Beständen ist eine sachgerechte Pflege hinsichtlich Klimatauglichkeit wichtig. Es gehört zu den Aufgaben des Forstdienstes, insbesondere des Revierförsters, Waldbesitzerinnen und -besitzer zu diesem Thema zu beraten.
Was gibt es bei einer Veranstaltung im Wald zu beachten?
Freizeitnutzung gewinnt im Wald immer mehr an Bedeutung. Verschiedene Arten von Veranstaltungen sind aber melde- oder bewilligungspflichtig. Hierzu gibt die Publikation «Richtlinie für Veranstaltungen im Wald» Auskunft. Sie kann auf der Website des Forstamtes (forstamt.tg.ch/) eingesehen werden.
Neue Möglichkeiten der Finanzierung von Projekten im Bereich Biodiversität
Am 4. Juli 2023 hat der Thurgauer Regierungsrat die Biodiversitätsstrategie und den dazugehörenden Massnahmenplan verabschiedet. Die verschiedenen Interessenverbände waren in die Erarbeitung dieser Strategie eingebunden. Gemäss Massnahmenplan sollen nun im Landwirtschafts- sowie im Siedlungsgebiet und auch im Wald gewisse Projekte geprüft und umgesetzt werden. Der Forstdienst wird zu gegebener Zeit auf die Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer zugehen.
Zur Erinnerung
Wer im Wald Bäume fällen will, benötigt eine Bewilligung des Forstdienstes (Art. 21 WaG). Alle Holznutzungen sind entsprechend vor der Ausführung durch den Forstdienst anzuzeichnen.
Forstamt des Kantons Thurgau