Teilrevision des Bundesgesetzes über die Produktesicherheit

  27.09.2026 Politik

Der Regierungsrat begrüsst die Teilrevision des Bundesgesetzes über die Produktesicherheit, schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort ans eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung.

Der Regierungsrat erachtet es als notwendig und zweckmässig, im Bereich der Produktesicherheit mit der EU vergleichbare rechtliche Regelungen zu schaffen und ein vergleichbares Schutzniveau zu etablieren. Die Erweiterung des Geltungsbereichs auf Fernabsatz, Onlinehandel und Fulfillment-Dienstleistungen, und die Möglichkeit verdeckter Ermittlungen für die Vollzugsbehörden erachtet er ebenfalls als zeitgemäss. Die erweiterten Kompetenzen der Vollzugsbehörden und die vorgesehenen Instrumente zur Zusammenarbeit mit den Zollbehörden erscheinen ihm zudem geeignet, die Durchsetzung der Produktesicherheit wirksam zu verbessern und faire Wettbewerbsbedingungen zwischen in- und ausländischen Anbieterinnen und Anbietern zu fördern.

Ausserdem begrüsst der Regierungsrat ausdrücklich, dass dem Bundesrat die Kompetenz erteilt werden soll, eine verantwortliche Person mit Sitz oder Wohnsitz in der Schweiz als Bedingung für eine Bereitstellung auf dem Markt festzulegen. Diese im Lebensmittelrecht schon lange geltende Anforderung erleichtere den Konsumentinnen und Konsumenten und den Kontrollbehörden die Klärung der Verantwortlichkeiten.

Kanton Thurgau
Staatskanzlei
 


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