Regelung Erstintegration in Durchgangsheimen genehmigt

  06.12.2025 Politik

Aus der Sitzung des Regierungsrates

Der Regierungsrat hat die neue Regelung der Erstintegration in den Durchgangsheimen ab dem 1. Januar 2026 genehmigt. Im Rahmen der Thurgauer Umsetzung der Integrationsagenda Schweiz führt die Peregrina-Stiftung Deutschunterricht und Informationsveranstaltungen (Integrationslektionen) für Personen des Asylrechts mit Bleibeperspektive durch, wobei die deutsche Sprache bis maximal zum Niveau A1 und Erstinformationen vermittelt wird.

Mit diesen frühzeitig einsetzenden Integrationsmassnahmen in den Durchgangsheimen wird ein klar strukturierter Übergang von der Anfangsphase der Unterbringung und Unterrichtung zu darauffolgenden Integrationsmassnahmen geschaffen. Allerdings wurde festgestellt, dass die Ausgaben der Peregrina-Stiftung für die Erstintegration den 2019 definierten Kostenrahmen deutlich übersteigen und nicht vollständig durch die Pauschalen des Bundes gedeckt sind. Daher wurde die Regelung nun angepasst.

Kanton Thurgau
Staatskanzlei
 


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