Regierungsrat wehrt sich gegen mehr Anflüge über den Kanton Thurgau
03.04.2026 PolitikDer Regierungsrat des Kantons Thurgau lehnt das neue Betriebsreglement des Flughafens Zürich ab. Wie er in seiner Vernehmlassungsantwort schreibt, würden die Änderungen zu einer deutlichen Lastenverschiebung in den Osten des Flughafens Zürich führen.
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt hat das Gesuch für die Änderung des Betriebsreglements 2014/2017 des Flughafens Zürich in eine Vernehmlassung gegeben. In seiner Vernehmlassungsantwort schreibt der Regierungsrat, dass die grosse volkswirtschaftliche Bedeutung des Flughafens Zürich weiterhin unbestritten sei. Er stellt jedoch fest, dass mit den geplanten Änderungen eine deutliche Lastenverschiebung in den Osten des Flughafens Zürich stattfindet. Begründet werde diese nicht nur mit Sicherheitsargumenten, sondern auch mit der Lärmentlastung der Bevölkerung in dichter besiedelten Gebieten und Kapazitätsüberlegungen.
Den zentralen Massnahmen zur Entflechtung des Ostkonzepts und der Lockerung der FL80-Regel sei eines gemeinsam: Sie führten zu einer neuen Belastung der Region Frauenfeld, auch wenn die Lärmkurven (gestützt auf die idealisierten Flugspuren) die Kantonshauptstadt aussparten. Die bekannte Belastung im Hinterthurgau bleibe derweilen bestehen. Eine solch einseitige Lastenverschiebung lehne der Regierungsratr daher, wie er bereits in früheren Stellungnahmen festgehalten hat, ab. Wie die Region Ost geht auch er davon aus, dass die Kapazität des Ostkonzepts deutlich erhöht wird, wenn alle Massnahmen umgesetzt sind.
Kanton Thurgau
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