Teilrevision des Bundesgesetzes über technische Handelshemmnisse

  27.09.2026 Politik

Der Regierungsrat begrüsst die Teilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse, schreibt der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort ans eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung.

Die Revision leiste einen wichtigen Beitrag, die schweizerischen Rahmenbedingungen an die massgebenden europäischen Entwicklungen anzupassen. Dadurch könnten unnötige technische Handelshemmnisse reduziert, verlässliche Marktbedingungen geschaffen und die Rechtssicherheit für die betroffenen Unternehmen gestärkt werden.

Die vorgeschlagenen Anpassungen berücksichtigten auch die fortschreitende Digitalisierung des Warenhandels, schreibt der Regierungsrat. Insbesondere die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für ein System zur digitalen Bereitstellung von Produktinformationen und Konformitätsnachweisen scheine geeignet, die Transparenz entlang des gesamten Produktlebenszyklus zu verbessern und die Marktüberwachung effizienter zu gestalten. Die stärkere Berücksichtigung der unterschiedlichen Rollen der Wirtschaftsakteure entlang der Lieferkette sei sachgerecht und trage den Entwicklungen im internationalen Handel Rechnung.

Kanton Thurgau
Staatskanzlei
 


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