Umsetzung Veloweggesetz im Kanton Thurgau

  03.11.2025 Politik

Der Regierungsrat hat den Projektauftrag «Umsetzung Veloweggesetz im Kanton Thurgau» genehmigt. Das neue Bundesgesetz über Velowege trat per 1. Januar 2023 in Kraft und verpflichtet Bund und Kantone zur Planung und Realisierung von Velowegnetzen.

Das Gesetz sieht eine Übergangsfrist von fünf Jahren für die Inkraftsetzung der Pläne (31. Dezember 2027) und von 20 Jahren für den Bau der Anlagen (31. Dezember 2042) vor.

Im Wesentlichen geht es um die Förderung des umwelt- und gesundheitsfreundlichen Velofahrens und die Entlastung der Verkehrsträger motorisierter Individualverkehr und öffentlicher Verkehr. Um die Attraktivität des Veloverkehrs zu steigern, sollen Velowegnetze sowie die einzuhaltenden Standards festgelegt werden.

Das Veloweggesetz unterscheidet zwischen Velowegnetzen für den Alltag und solchen für die Freizeit. Die Kantone müssen beide Arten anbieten. Im Freizeitvelonetz sind Mountainbike-Routen explizit mitgemeint. Damit die formulierten Ziele erreicht werden können, sind Aktualisierungen des Langsamverkehrskonzepts, der Netzpläne, GIS-Daten sowie die Planung und Realisierung von Velowegen unter der Prämisse der Finanzierbarkeit zu erarbeiten. Dies soll im Rahmen des Projektes erfolgen.

Kanton Thurgau
Staatskanzlei

 


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