Wahlen Bezirksgericht Arbon
08.09.2022 LeserbriefePersönlichkeit, Reife, fachliche, aber auch soziale und menschliche Kompetenz sind entscheidende Eigenschaften, dass jemand als Richter an ein Bezirksgericht gewählt werden kann und soll. Augenmass, Menschlichkeit und eine solide, auf Überzeugungen und Lebenserfahrung basierende Grundeinstellung sind unverzichtbare Attribute eines guten Richters. Als SP-Mitglied und Kantonsrat bin ich erfreut und stolz, gleich zwei Kandidaten für die Richterwahlen empfehlen zu können, auf die das alles zutrifft: Manuel Wunderlin (Berufsrichter) und Köbi Auer (Suppleant). Solide fachliche Ausbildung und reiche Lebenserfahrung charakterisieren sie wie auch gesunder Menschenverstand. Darum: Manuel Wunderlin und Köbi Auer – «Für alle statt für wenige».
Dr. Felix Meier,
Bahnhofstrasse 41, Romanshorn