Zum Wellenbrecher «Sondervermögen», «Seeblick» vom 16. Mai 2025

  22.05.2025 Leserbriefe, Romanshorn

Das Wort Sondervermögen stellt einen etablierten Begriff mit mehreren ökonomischen Bedeutungsebenen dar. Der Sozial- und Wirtschaftsforscher Max Weber (1864−1920) verwendet ihn bereits beim Vergleich des römischen Rechts mit modernem Handelsrecht im Zusammenhang mit Haftungsfragen, die bis heute als grundlegend für die kapitalistische Warenwirtschaft gelten.

«Sondervermögen» im dt. Haushaltsrecht definiert der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags (Fassung von 2012) als «wirtschaftlich verselbstständigten Nebenhaushalt, der ausschliesslich zur Erfüllung einzelner begrenzter Ausgaben des Bundes in einer besonderen Situation bestimmt ist und deshalb von dem sonstigen Bundesvermögen getrennt zu verwalten ist». Dass mit der aktuell geplanten Mittelbeschaffung über verzinsliche Anleihen die Staatsverschuldung steigt, ist hinreichend bekannt.

Folglich hat Friedrich Merz weder ein Wort erfunden, noch versuchen seriöse Medien einen Euphemismus ins Schwarmbewusstsein einzuschleusen. Hätte der Schreiber, anstatt über die Vorzüge des Denkens zu schwadronieren, sich zu einem Recherche-Schnupperkurs angemeldet, wäre den Lesern diese Episode irrlichternder Geschwätzigkeit erspart geblieben – vielleicht!

Hagen Zimmmermann
Maria-Stader-Weg 2, Romanshorn


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