Standortbestimmung für Hundebadestrand

  07.12.2023 Romanshorn: offizielle Mitteilungen

Nach dem negativen Entscheid des Kantons zum Romanshorner Hundebadestrand prüft die Stadt mögliche Optionen für ein allfälliges weiteres Vorgehen.

Der Kanton hatte das Konzessionsgesuch der Stadt nach Einsprachen aus der Bevölkerung abgewiesen und dies mit der Leinenpflicht in Parkanlagen gemäss kantonalem Hundegesetz begründet. Das Provisorium zwischen Seebad, Minigolfanlage und Seepark wurde unterdessen zurückgebaut.

Der Stadtrat bedauert den Entscheid. Da der Hundebadestrand bei den Tierhaltenden ein Bedürfnis ist, werden neue Lösungen für das Anliegen gesucht.  

Die Politik will neue Lösungen für einen Hundebadestrand prüfen. Bild: Stadt Romanshorn/Rolf Müller (Download)

 


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